Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018
Vorlage
238/20/2017
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg 2018 gemäß Anlage.


Begründung:

 

Zum Doppelhaushalt 2017/ 2018 hatte der Kreistag Nordwestmecklenburg am 19.01.2017 den folgenden Begleitbeschluss (Beschluss-Nr. 246-20/17) beschlossen:

 

„1. Die Landrätin wird beauftragt,

a) zur Sitzung des Finanzausschusses im April 2017 den vorläufigen Jahresabschluss 2015,

b) zur Sitzung des Finanzausschusses im Juni 2017 den vorläufigen Jahresabschluss 2016 ohne Rechenschaftsbericht sowie

c) bis zum 31. Oktober 2017 vorläufige Ist-Zahlen und eine Prognose für das Haushaltsjahr 2017 auf der Basis 31. August 2017 und den Orientierungsdatenerlass zur Planung 2018 des Ministeriums für Inneres und Europa vorzulegen.

Mit der Vorlage soll der Kreistag in die Lage versetzt werden, ab dem 31. Oktober 2017 über eine erneute Absenkung des Kreisumlagesatzes bezüglich des Jahres 2018 im Wege eines Nachtragshaushaltes zu befinden. Sollten weitere Daten und Zahlen, die für diese Entscheidung wichtig sind, verfügbar sein, sind auch diese vorzulegen.

2. Der Kreistag erklärt ausdrücklich seinen Willen, die Gemeinden des Kreises im Jahr 2018 durch Absenkung des Kreisumlagesatzes weiter zu entlasten, sofern sich die positive Haushaltsentwicklung des Landkreises Nordwestmecklenburg fortsetzt.“

 

Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung ist der § 48 Abs. 2 KV M‑V in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung 2017 und 2018 des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

Die sich aus dem Orientierungsdatenerlass 2018 ergebenden Veränderungen der Kreisumlagegrundlagen bewirken, saldiert mit dem Rückgang der Schlüsselzuweisungen im Landkreis, eine Verbesserung seiner Ertragssituation, so dass gemäß des o. g. Ergänzungsbeschlusses des Kreistages die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung mit dem Ergebnis möglich ist, eine Absenkung des Kreisumlagehebesatzes ab 2018 vorzunehmen. In der Gesamtschau sind mit dem Nachtragshaushalt sowohl der ermittelte Bedarf des Landkreises als auch die aktuelle Haushaltslage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu würdigen und in Einklang zu bringen.

 

Gemäß § 7 GemHVO Doppik M-V enthält der Nachtragshaushaltsplan im Ergebnishaushalt, im Finanzhaushalt und in den betreffenden Teilhaushalten alle wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind sowie die damit zusammenhängenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen. Dies betrifft auch bereits angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2018.

 

Der Nachtragshaushalt beinhaltet weiterhin eine Anpassung von investiven Ein- und Auszahlungen, insbesondere für Sanierungsmaßnahmen an Schulen in der Trägerschaft des Landkreises, sowie der damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungsermächtigungen. Zudem werden bisher nicht veranschlagte investive Ein- und Auszahlungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege aufgenommen.

 

In Folge der mit der Nachtragsplanung durchgeführten Revision des Haushaltes wurde eine Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen, so dass eine entsprechende Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen kann.

 

Im Haushaltsjahr 2017 wurden mit den Abschlüssen 2015 und 2016 die letzten fehlenden Jahresabschlüsse erarbeitet, geprüft und durch den Kreistag beschlossen. Der Landkreis kann zum Stand 31.12.2017 auf einen positiven Ergebnisvortrag i.H.v. 2.021 T€ zurückgreifen, der mit der Nachtragsplanung zur Erreichung des Haushaltsausgleichs 2018 vorgetragen wurde. Auch die Analyse des Verlaufs des Haushaltsjahres 2017 wurde planmäßig zum 30.06.2017 und 31.08.2017 durchgeführt und gemäß Kreistagsbeschluss dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. Prognostisch wird von einer Einhaltung des geplanten Jahresergebnisses ausgegangen. In der Haushaltsdurchführung 2017 zeigten sich sowohl Mehrbedarfe als auch Minderbedarfe. Die Erkenntnisse aus der Haushaltsanalyse sind in den Nachtragshaushalt 2018 eingeflossen.

 

Gemäß § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

 

Die Berechnung des Haushaltsausgleichs erfolgt nach § 16 GemHVO – Doppik M-V und stellt sich für den 1. Nachtragshaushalt 2018 wie folgt dar:

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn dieser unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren keinen Fehlbetrag ausweist.

 

Darstellung des Haushaltsausgleichs nach § 16 Abs. 1 GemHVO – Doppik M-V

 

1. Darstellung des Haushaltsjahres

 

   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

225.619.700 €

+ Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 €

-  Einstellung in die Kapitalrücklage gem. § 18 Abs. 2 Satz 2

   GemHVO – Doppik M-V

686.200 €

+ Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 Abs. 2 Satz 4

   GemHVO – Doppik M-V

4.728.000 €

- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

231.682.500 €

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

Jahresergebnis

- 2.021.000 €

 

 

2. Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr

2.021.000 €

 

 

3. Ergebnis (Überschuss/ Fehlbetrag) zum 31.12. des     

    Haushaltsjahres

0 €

 

Finanzhaushalt

 

Ein vollständiger Ausgleich des Finanzhaushaltes ist gegeben, wenn kein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres ausgewiesen wird.

 

Die Darstellung erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 (Muster 7) GemHVO – Doppik vom 19. Mai 2016:

 

Darstellung des Haushaltsausgleichs nach § 16 Abs. 2 GemHVO – Doppik M-V

 

1. Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

- 6.624.900 €

    davon Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und

    Auszahlungen

- 3.188.900 €

    davon Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für

    Investitionen

- 3.436.000 €

 

 

2. Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2017

   (s. Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden

   Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit - 

   Ausdruck 5b Teil I)

14.751.155 €

 

 

3. Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des

    Haushaltsjahres

8.126.255 €

 

Der Haushaltsausgleich ist gegeben.

 

 

Festsetzung des Umlagesatzes der Kreisumlage und Bewertung der Finanzsituation der Städte und Gemeinden des Landkreises

 

(siehe auch Vorbericht Pkt. 5 und dazugehörige Anlagen)

 

Zur Deckung des aus sonstigen Erträgen und Einzahlungen nicht gedeckten Finanzbedarfes des Landkreises ist ein einheitlicher Umlagesatz zur Berechnung der Kreisumlage für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Haushaltssatzung festzusetzen.

 

Der Kreisumlagesatz wird im 1. Nachtragshaushalt 2018 von 42 v.H. auf 39,8 v H. abgesenkt. Dieser Kreisumlagesatz ist unabdingbar, um alle Bedarfe des Landkreises zu decken und das gesetzliche Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen.

 

Im Rahmen des Abwägungsprozesses zum Nachtragshaushalt sind sowohl der ermittelte Bedarf des Landkreises als auch die Haushaltslage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu bewerten, um die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen im Wege der praktischen Konkordanz zu berücksichtigen.

Die relevanten Daten zur Bewertung der Situation der Städte und Gemeinden des Landkreises Nordwestmecklenburg auf der Ertragsseite sind insbesondere Ist-Daten aus dem Finanzausgleich. Für die Aufwandsseite sind, soweit möglich, vorrangig Ist-Daten ausgewertet worden, die durch Planzahlen ergänzt wurden. Es wurde ein 10-Jahreszeitraum rückwirkend zum Planungsjahr betrachtet, also Daten ab 2008 zur Bewertung herangezogen.

Deutliche jährliche Steigerungen bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer, der jährliche Anstieg der eigenen Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden und das nicht vollständige Ausschöpfen der Steuererträge durch zu niedrige Hebesätze im Landesvergleich sind Indizien zur ausreichenden Finanzierung der Gesamtheit aller gemeindlichen Aufgaben. So steigen die Einnahmen der kreisangehörigen Gemeinden aus der Einkommensteuer von 41,7 Mio. € in 2017 auf 44,8 Mio. € in 2018 und anschließend auf 51,1 Mio. € in 2020.

Weiterhin führt die Senkung des Kreisumlagesatzes auf 39,8 v.H. bei 49 Gemeinden im Vergleich zu 2017 zu geringeren Auszahlungen.

 

Im Rahmen Abwägung zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt, dass der beabsichtigte Kreisumlagesatz von 39,8 v.H. die finanzielle Mindestausstattung der Gesamtheit der Städte und Gemeinden des Landkreises nicht verletzt.

 

 

Betrachtung wesentlicher Veränderungen des Nachtragshaushaltes in Bezug auf die Bedarfe des Landkreises:

 

a)    Wesentliche Änderungen, die in gleicher Höhe sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt veranschlagt sind:

 

Haushaltsentlastend:

-  Teilhaushalt 1 Verwaltungssteuerung

   Minderaufwand Personal gesamte Verw.                                                                  400,0 T€

- Teilhaushalt 10 Fachdienst Soziales

   Anpassung Ansätze Pflegestärkungsgesetz                                                              213,7 T€

- Teilhaushalt 13 Grundsicherung nach dem SGB II

   Mehrerträge sowie Minderaufwendungen KdU                                                      1.509,7 T€

- Teilhaushalt 14 Zentrale Finanzleistungen

   Mehrerträge Finanzausgleichsumlage                                                                    2.295,8 T€

   Mehrerträge Kreisumlage                                                                                        2.802,6 T€

   Senkung Zinsaufwand für Investitionskredite                                                            424,4 T€

                                                                                                                                    7.646,2 T€

Haushaltsbelastend:

- Teilhaushalt 01 Verwaltungssteuerung

   ÖPNV Ausgleichsleistungen NAHBUS                                                                      982,6 T€

- Teilhaushalt 07 FD Kataster u. Vermessung/GIS/GAA  

   Mindererträge aus den FAG Zuweisungen                                                              212,7 T€

- Teilhaushalt 09 FD Bildung und Kultur

   u.a. Anmietung Container, Schülerbeförderung, Schullastenausgleich                     742,3 T€

- Teilhaushalt 11 FD Jugend

   Hilfe zur Erziehung, Förderung KITA, Eingliederungshilfe für seelisch

   Behinderte Kinder und Jugendliche                                                                         2.684,4 T€

- Teilhaushalt 14 Zentrale Finanzleistungen 

   Mindererträge Schlüsselzuweisungen*                                                                   3.984,3 T€

   Mindererträge Zuweisungen flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen                      243,6 T€

   Mindererträge für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen
   Wirkungskreises*                                                                                                        626,4 T€

                                                                                                                                    9.476,3 T€

   *) Übersicht zur Entwicklung des Finanzausgleichs s. Vorbericht Pkt. 4

 

b)    Änderungen, die sich nur im Ergebnishaushalt darstellen:

 

Haushaltsentlastend:

-   zusätzliche Erträge aus der Auflösung des Sonstigen Sonderpostens                     551,8 T€

-   zusätzliche Entnahme aus der investiv gebundenen Kapitalrücklage                      654,1 T€

-   zusätzlicher Einsatz von positiven Ergebnisvorträgen                                              710,3 T€

 

Haushaltsbelastend:

-   Anpassung Verlustausgleich Wirtschaftsplan AWB                                                    42,0 T€

 

Durch den zusätzlichen Einsatz des sonstigen Sonderpostens, weiteren Ergebnisvorträgen und Entnahmen aus der zweckgebundenen investiven Kapitalrücklage kann der Haushaltsausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V nachgewiesen werden.

 

Insgesamt setzt der Landkreis Nordwestmecklenburg folgende Beträge zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2018 ein:

 

- Zweckgebundene Entnahme aus der Kapitalrücklage aus investiv

  gebundenen Zuweisungen                                                                                        3.016,8 T€

- Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage                                                         889,7 T€

- Erträge aus der Auflösung des Sonstigen Sonderpostens                                       2.338,5 T€

- Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr                                                                            2.021,0 T€

 

Im Haushaltsjahr 2018 wird damit der gesamte Bestand an Sonstigem Sonderposten aufgelöst und der gesamte Ergebnisvortrag eingesetzt.

 

c)    Änderungen, die sich nur im Finanzhaushalt darstellen:

 

Haushaltsentlastend:

-  Tilgung von Investitionskrediten                                                                                 908,0 T€

-  Zusätzliche Kreditaufnahme                                                                                    1.160,7 T€

 

Haushaltsbelastend:

-   Teilhaushalt 09 Bildung und Kultur

    Schullastenausgleich 2014-2016, Finanzierung bestehender Rückstellungen         302,4 T€

 

Durch den Einsatz von Finanzmittelvorträgen kann ein Haushaltsausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V im Finanzhaushalt 2018 nachgewiesen werden. Ein Nachweis des mittelfristigen Finanzausgleichs aus positiven Finanzvorträgen ist im Nachtragshaushalt im Jahr 2020 nicht mehr vollständig möglich.

 

d)    Veränderungen bei den Freiwilligen Aufgaben

 

Der prozentuale Anteil des Zuschussbedarfes der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen erhöht sich im Nachtragshaushalt 2018 gegenüber dem Plan 2018 im Ergebnishaushalt um 0,07 % auf 0,72 % und im Finanzhaushalt um 0,08 % auf 0,77 %. Die Erhöhung des Zuschussbedarfes resultiert aus der Einarbeitung der überplanmäßigen Erträge/ Aufwendungen bzw. Ein-/ Auszahlungen aus der Fusion der Kreismusikschule Carl Orff und der Musikschule der Hansestadt Wismar.

 

e)    Anpassung der Investitionen, Verpflichtungsermächtigungen und Investitionskredite

 

Die investiven Einzahlungen reduzieren sich um 441.400 €, die investiven Auszahlungen erhöhen sich um 1.438.500 €, insbesondere durch die Überplanung von Sanierungsmaßnahmen an Schulen in der Trägerschaft des Landkreises. Die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich einschl. einer Verpflichtungsermächtigung für den Erwerb einer Liegenschaft für Verwaltungszwecke des Landkreises um insgesamt 6.887.100 €.

 

Zudem wurden investive Ein- und Auszahlungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege dargestellt (vgl. Vorbericht Pkt. 11.1).

 

Der Kreditbedarf steigt um 1.879.900 € (vgl. Vorbericht Pkt.12).

 

 

Mittelfristige Finanzplanung

 

Die Nachtragsplanung 2018 beinhaltet auch eine Anpassung wesentlicher mittelfristiger Planungsdaten, die sich im Rahmen des Doppelhaushaltes auf die Planungsjahre bis 2020 erstrecken.

 

Der Haushaltsausgleich 2018 - 2020 im Ergebnishaushalt kann nur unter Einsatz des Restbestandes des vorhandenen sonstigen Sonderpostens, zusätzlichen Entnahmen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage und durch den vollständigen Einsatz von Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren dargestellt werden. Dies führt zu einer Minderung des Eigenkapitals (siehe Punkt 14 Vorbericht) von voraussichtlich 69,6 Mio. € per 31.12.2017 auf voraussichtlich 65,1 Mio. € per 31.12.2018.

 

Das Eigenkapital reduziert sich im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2020 um weitere 8   Mio. € und beträgt lt. Nachtragshaushalt am 31.12.2020 voraussichtlich 57,1 Mio. € (bisher lt. Plan 2018 = 59,8 Mio. EUR).

 

Der Ausgleich des Finanzhaushaltes ist durch Vorjahresvorträge bis einschließlich 2019 darstellbar. Unter den gegebenen Planungsprämissen kann jedoch der Finanzhaushalt 2020 auch unter Einsatz der Vorträge aus Vorjahren nicht vollständig erwirtschaftet werden.

 

 

Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Landkreises

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemHVO-GemKVO-DoppVV M-V) zu § 17 Beurteilung und Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit, Rz 17 i. V. m. Verwaltungsvorschrift (KommLeist-VV), Pkt. II, 1., ist davon auszugehen, dass sich der Landkreis Nordwestmecklenburg mit den zum 1. Nachtragshaushalt 2018 vorgelegten Daten in der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit befindet. In der Vorschrift heißt es: „Auch wenn nur einer der beiden Haushalte (Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt) im Haushaltsjahr und zum Ende des Finanzplanungszeitraums ausgeglichen ist und der Ausgleich des anderen Haushalts entweder im Haushaltsjahr oder zum Ende des Finanzplanungszeitraums erreicht wird, ist noch von einer gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit auszugehen“. Diese Aussage wird durch die Internetgestützte Datenerfassung RUBIKON unterstützt (vgl. Anlage 8 Vorbericht).

 


Anlagen:

 

 

- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018