Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg
2018 gemäß Anlage.
Begründung:
Zum Doppelhaushalt
2017/ 2018 hatte der Kreistag Nordwestmecklenburg am 19.01.2017 den folgenden
Begleitbeschluss (Beschluss-Nr. 246-20/17) beschlossen:
„1. Die Landrätin wird beauftragt,
a) zur Sitzung des Finanzausschusses im April 2017
den vorläufigen Jahresabschluss 2015,
b) zur Sitzung des Finanzausschusses im Juni 2017
den vorläufigen Jahresabschluss 2016 ohne Rechenschaftsbericht sowie
c) bis zum 31. Oktober 2017 vorläufige Ist-Zahlen
und eine Prognose für das Haushaltsjahr 2017 auf der Basis 31. August 2017 und
den Orientierungsdatenerlass zur Planung 2018 des Ministeriums für Inneres und
Europa vorzulegen.
Mit der Vorlage soll der Kreistag in die Lage
versetzt werden, ab dem 31. Oktober 2017 über eine erneute Absenkung des
Kreisumlagesatzes bezüglich des Jahres 2018 im Wege eines Nachtragshaushaltes
zu befinden. Sollten weitere Daten und Zahlen, die für diese Entscheidung
wichtig sind, verfügbar sein, sind auch diese vorzulegen.
2. Der Kreistag erklärt ausdrücklich seinen Willen,
die Gemeinden des Kreises im Jahr 2018 durch Absenkung des Kreisumlagesatzes
weiter zu entlasten, sofern sich die positive Haushaltsentwicklung des
Landkreises Nordwestmecklenburg fortsetzt.“
Rechtsgrundlage für
die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung ist der § 48 Abs. 2 KV M‑V
in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung 2017 und 2018 des Landkreises
Nordwestmecklenburg.
Die sich aus dem
Orientierungsdatenerlass 2018 ergebenden Veränderungen der
Kreisumlagegrundlagen bewirken, saldiert mit dem Rückgang der Schlüsselzuweisungen
im Landkreis, eine Verbesserung seiner Ertragssituation, so dass gemäß des o.
g. Ergänzungsbeschlusses des Kreistages die Aufstellung einer
Nachtragshaushaltssatzung mit dem Ergebnis möglich ist, eine Absenkung des
Kreisumlagehebesatzes ab 2018 vorzunehmen. In der Gesamtschau sind mit dem
Nachtragshaushalt sowohl der ermittelte Bedarf des Landkreises als auch die
aktuelle Haushaltslage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu würdigen
und in Einklang zu bringen.
Gemäß § 7 GemHVO
Doppik M-V enthält der Nachtragshaushaltsplan im Ergebnishaushalt, im
Finanzhaushalt und in den betreffenden Teilhaushalten alle wesentlichen
Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und
Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder
angeordnet wurden oder absehbar sind sowie die damit zusammenhängenden
Änderungen der Ziele und Kennzahlen. Dies betrifft auch bereits angeordnete
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bezogen auf das
Haushaltsjahr 2018.
Der
Nachtragshaushalt beinhaltet weiterhin eine Anpassung von investiven Ein- und
Auszahlungen, insbesondere für Sanierungsmaßnahmen an Schulen in der
Trägerschaft des Landkreises, sowie der damit im Zusammenhang stehenden
Verpflichtungsermächtigungen. Zudem werden bisher nicht veranschlagte investive
Ein- und Auszahlungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege aufgenommen.
In Folge der mit
der Nachtragsplanung durchgeführten Revision des Haushaltes wurde eine
Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen, so dass eine
entsprechende Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen kann.
Im Haushaltsjahr
2017 wurden mit den Abschlüssen 2015 und 2016 die letzten fehlenden
Jahresabschlüsse erarbeitet, geprüft und durch den Kreistag beschlossen. Der
Landkreis kann zum Stand 31.12.2017 auf einen positiven Ergebnisvortrag i.H.v.
2.021 T€ zurückgreifen, der mit der Nachtragsplanung zur Erreichung des
Haushaltsausgleichs 2018 vorgetragen wurde. Auch die Analyse des Verlaufs des
Haushaltsjahres 2017 wurde planmäßig zum 30.06.2017 und 31.08.2017 durchgeführt
und gemäß Kreistagsbeschluss dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.
Prognostisch wird von einer Einhaltung des geplanten Jahresergebnisses
ausgegangen. In der Haushaltsdurchführung 2017 zeigten sich sowohl Mehrbedarfe
als auch Minderbedarfe. Die Erkenntnisse aus der Haushaltsanalyse sind in den
Nachtragshaushalt 2018 eingeflossen.
Gemäß § 43 Abs. 6
KV M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Die Berechnung des
Haushaltsausgleichs erfolgt nach § 16 GemHVO – Doppik M-V und stellt sich für
den 1. Nachtragshaushalt 2018 wie folgt dar:
Ergebnishaushalt
Der
Ergebnishaushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn dieser unter Berücksichtigung
von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen
aus Haushaltsvorjahren keinen Fehlbetrag ausweist.
Darstellung des Haushaltsausgleichs nach §
16 Abs. 1 GemHVO – Doppik M-V |
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1. Darstellung des Haushaltsjahres |
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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge |
225.619.700 € |
+ Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge |
0 € |
-
Einstellung in die Kapitalrücklage gem. § 18 Abs. 2 Satz 2
GemHVO – Doppik M-V |
686.200 € |
+ Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. §
18 Abs. 2 Satz 4
GemHVO – Doppik M-V |
4.728.000 € |
- Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen |
231.682.500 € |
- Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen |
0 € |
Jahresergebnis |
- 2.021.000 € |
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2. Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr |
2.021.000 € |
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3. Ergebnis (Überschuss/ Fehlbetrag) zum
31.12. des
Haushaltsjahres |
0 € |
Finanzhaushalt
Ein vollständiger Ausgleich des Finanzhaushaltes
ist gegeben, wenn kein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres ausgewiesen wird.
Die Darstellung erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1
(Muster 7) GemHVO – Doppik vom 19. Mai 2016:
Darstellung des Haushaltsausgleichs nach §
16 Abs. 2 GemHVO – Doppik M-V |
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1. Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen |
- 6.624.900 € |
davon Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen |
- 3.188.900 € |
davon Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für
Investitionen |
- 3.436.000 € |
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2. Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zum 31.12.2017 (s.
Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel
und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit - Ausdruck
5b Teil I) |
14.751.155 € |
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3. Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zum 31.12. des
Haushaltsjahres |
8.126.255 € |
Der Haushaltsausgleich ist gegeben.
Festsetzung des
Umlagesatzes der Kreisumlage und Bewertung der Finanzsituation der Städte und
Gemeinden des Landkreises
(siehe auch Vorbericht Pkt. 5 und dazugehörige
Anlagen)
Zur Deckung des aus sonstigen Erträgen und
Einzahlungen nicht gedeckten Finanzbedarfes des Landkreises ist ein
einheitlicher Umlagesatz zur Berechnung der Kreisumlage für alle
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Haushaltssatzung festzusetzen.
Der Kreisumlagesatz wird im 1. Nachtragshaushalt 2018 von 42 v.H. auf
39,8 v H. abgesenkt. Dieser
Kreisumlagesatz ist unabdingbar, um alle Bedarfe des Landkreises zu decken und
das gesetzliche Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses zum Nachtragshaushalt sind sowohl der
ermittelte Bedarf des Landkreises als auch die Haushaltslage der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu bewerten, um die verfassungsrechtlich
garantierte Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen im Wege der praktischen
Konkordanz zu berücksichtigen.
Die relevanten Daten zur Bewertung der Situation der Städte und
Gemeinden des Landkreises Nordwestmecklenburg auf der Ertragsseite sind
insbesondere Ist-Daten aus dem Finanzausgleich. Für die Aufwandsseite sind,
soweit möglich, vorrangig Ist-Daten ausgewertet worden, die durch Planzahlen ergänzt
wurden. Es wurde ein 10-Jahreszeitraum rückwirkend zum Planungsjahr betrachtet,
also Daten ab 2008 zur Bewertung herangezogen.
Deutliche jährliche Steigerungen bei der
Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer, der jährliche Anstieg der eigenen
Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden und das nicht vollständige Ausschöpfen
der Steuererträge durch zu niedrige Hebesätze im Landesvergleich sind Indizien
zur ausreichenden Finanzierung der Gesamtheit aller gemeindlichen Aufgaben. So
steigen die Einnahmen der kreisangehörigen Gemeinden aus der Einkommensteuer
von 41,7 Mio. € in 2017 auf 44,8 Mio. € in 2018 und anschließend auf 51,1 Mio.
€ in 2020.
Weiterhin führt die Senkung des
Kreisumlagesatzes auf 39,8 v.H. bei 49 Gemeinden im Vergleich zu 2017 zu
geringeren Auszahlungen.
Im Rahmen Abwägung zur Festsetzung des
Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt, dass der
beabsichtigte Kreisumlagesatz von 39,8 v.H. die finanzielle Mindestausstattung
der Gesamtheit der Städte und Gemeinden des Landkreises nicht verletzt.
Betrachtung
wesentlicher Veränderungen des Nachtragshaushaltes in Bezug auf die Bedarfe des
Landkreises:
a) Wesentliche Änderungen, die in gleicher Höhe sowohl im Ergebnis- als auch
im Finanzhaushalt veranschlagt sind:
Haushaltsentlastend:
- Teilhaushalt 1 Verwaltungssteuerung
Minderaufwand Personal gesamte Verw. 400,0 T€
- Teilhaushalt 10
Fachdienst Soziales
Anpassung Ansätze Pflegestärkungsgesetz 213,7 T€
- Teilhaushalt 13
Grundsicherung nach dem SGB II
Mehrerträge sowie Minderaufwendungen KdU 1.509,7
T€
- Teilhaushalt 14
Zentrale Finanzleistungen
Mehrerträge Finanzausgleichsumlage 2.295,8
T€
Mehrerträge Kreisumlage 2.802,6
T€
Senkung Zinsaufwand für Investitionskredite 424,4 T€
7.646,2
T€
Haushaltsbelastend:
- Teilhaushalt 01
Verwaltungssteuerung
ÖPNV Ausgleichsleistungen NAHBUS 982,6 T€
- Teilhaushalt 07
FD Kataster u. Vermessung/GIS/GAA
Mindererträge aus den FAG Zuweisungen
212,7 T€
- Teilhaushalt 09
FD Bildung und Kultur
u.a. Anmietung Container,
Schülerbeförderung, Schullastenausgleich 742,3 T€
- Teilhaushalt 11
FD Jugend
Hilfe zur Erziehung, Förderung KITA,
Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte Kinder und Jugendliche 2.684,4 T€
- Teilhaushalt 14
Zentrale Finanzleistungen
Mindererträge Schlüsselzuweisungen* 3.984,3
T€
Mindererträge Zuweisungen
flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen 243,6 T€
Mindererträge für die Wahrnehmung der
Aufgaben des übertragenen
Wirkungskreises* 626,4 T€
9.476,3
T€
*) Übersicht zur Entwicklung des Finanzausgleichs
s. Vorbericht Pkt. 4
b) Änderungen, die sich nur im Ergebnishaushalt darstellen:
Haushaltsentlastend:
- zusätzliche Erträge aus der Auflösung des
Sonstigen Sonderpostens 551,8 T€
- zusätzliche Entnahme aus der investiv
gebundenen Kapitalrücklage 654,1 T€
- zusätzlicher Einsatz von positiven
Ergebnisvorträgen 710,3 T€
Haushaltsbelastend:
- Anpassung Verlustausgleich Wirtschaftsplan
AWB 42,0 T€
Durch den
zusätzlichen Einsatz des sonstigen Sonderpostens, weiteren Ergebnisvorträgen
und Entnahmen aus der zweckgebundenen investiven Kapitalrücklage kann der
Haushaltsausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V nachgewiesen
werden.
Insgesamt setzt
der Landkreis Nordwestmecklenburg folgende Beträge zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes 2018 ein:
- Zweckgebundene
Entnahme aus der Kapitalrücklage aus investiv
gebundenen Zuweisungen 3.016,8
T€
- Entnahme aus der
allgemeinen Kapitalrücklage 889,7 T€
- Erträge aus der
Auflösung des Sonstigen Sonderpostens 2.338,5 T€
- Ergebnisvortrag
aus dem Vorjahr 2.021,0
T€
Im Haushaltsjahr
2018 wird damit der gesamte Bestand an Sonstigem Sonderposten aufgelöst und der
gesamte Ergebnisvortrag eingesetzt.
c) Änderungen, die sich nur im Finanzhaushalt darstellen:
Haushaltsentlastend:
- Tilgung von Investitionskrediten 908,0 T€
- Zusätzliche Kreditaufnahme 1.160,7
T€
Haushaltsbelastend:
- Teilhaushalt 09 Bildung und Kultur
Schullastenausgleich 2014-2016,
Finanzierung bestehender Rückstellungen 302,4 T€
Durch den Einsatz
von Finanzmittelvorträgen kann ein Haushaltsausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 2
GemHVO-Doppik M-V im Finanzhaushalt 2018 nachgewiesen werden. Ein Nachweis des
mittelfristigen Finanzausgleichs aus positiven Finanzvorträgen ist im
Nachtragshaushalt im Jahr 2020 nicht mehr vollständig möglich.
d)
Veränderungen bei den Freiwilligen Aufgaben
Der prozentuale
Anteil des Zuschussbedarfes der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen
Aufwendungen bzw. Auszahlungen erhöht sich im Nachtragshaushalt 2018 gegenüber
dem Plan 2018 im Ergebnishaushalt um 0,07 % auf 0,72 % und im Finanzhaushalt um
0,08 % auf 0,77 %. Die Erhöhung des Zuschussbedarfes resultiert aus der
Einarbeitung der überplanmäßigen Erträge/ Aufwendungen bzw. Ein-/ Auszahlungen
aus der Fusion der Kreismusikschule Carl Orff und der Musikschule der
Hansestadt Wismar.
e)
Anpassung der Investitionen,
Verpflichtungsermächtigungen und Investitionskredite
Die investiven
Einzahlungen reduzieren sich um 441.400 €, die investiven Auszahlungen erhöhen
sich um 1.438.500 €, insbesondere durch
die Überplanung von Sanierungsmaßnahmen an Schulen in der Trägerschaft des
Landkreises. Die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungsermächtigungen
erhöhen sich einschl. einer Verpflichtungsermächtigung für den Erwerb einer
Liegenschaft für Verwaltungszwecke des Landkreises um insgesamt 6.887.100 €.
Zudem wurden investive Ein- und Auszahlungen zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege dargestellt (vgl. Vorbericht Pkt. 11.1).
Der Kreditbedarf steigt um 1.879.900 € (vgl. Vorbericht Pkt.12).
Mittelfristige
Finanzplanung
Die
Nachtragsplanung 2018 beinhaltet auch eine Anpassung wesentlicher
mittelfristiger Planungsdaten, die sich im Rahmen des Doppelhaushaltes auf die
Planungsjahre bis 2020 erstrecken.
Der
Haushaltsausgleich 2018 - 2020 im Ergebnishaushalt kann nur unter Einsatz des
Restbestandes des vorhandenen sonstigen Sonderpostens, zusätzlichen Entnahmen
aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage und durch den vollständigen Einsatz von
Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren dargestellt werden. Dies führt zu
einer Minderung des Eigenkapitals (siehe Punkt 14 Vorbericht) von voraussichtlich 69,6 Mio. € per 31.12.2017 auf voraussichtlich 65,1
Mio. € per 31.12.2018.
Das Eigenkapital reduziert sich im
Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2020 um weitere 8 Mio. € und beträgt lt. Nachtragshaushalt am
31.12.2020 voraussichtlich 57,1 Mio. € (bisher lt. Plan 2018 = 59,8 Mio. EUR).
Der Ausgleich des
Finanzhaushaltes ist durch Vorjahresvorträge bis einschließlich 2019
darstellbar. Unter den gegebenen Planungsprämissen kann jedoch der
Finanzhaushalt 2020 auch unter Einsatz der Vorträge aus Vorjahren nicht
vollständig erwirtschaftet werden.
Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des
Landkreises
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik
(GemHVO-GemKVO-DoppVV M-V) zu § 17 Beurteilung und Nachweis der dauernden
Leistungsfähigkeit, Rz 17 i. V. m. Verwaltungsvorschrift (KommLeist-VV), Pkt.
II, 1., ist davon auszugehen, dass sich der Landkreis Nordwestmecklenburg mit
den zum 1. Nachtragshaushalt 2018 vorgelegten Daten in der gesicherten
dauernden Leistungsfähigkeit befindet. In der Vorschrift heißt es: „Auch wenn
nur einer der beiden Haushalte (Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt) im
Haushaltsjahr und zum Ende des Finanzplanungszeitraums ausgeglichen ist und der
Ausgleich des anderen Haushalts entweder im Haushaltsjahr oder zum Ende des
Finanzplanungszeitraums erreicht wird, ist noch von einer gesicherten dauernden
Leistungsfähigkeit auszugehen“. Diese Aussage wird durch die Internetgestützte
Datenerfassung RUBIKON unterstützt (vgl. Anlage 8 Vorbericht).
Anlagen:
- 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2018